Hallo Ihr Lieben,
vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben.
Ich wohne seit 6 Jahren in einer 1-Zimmer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, die ich mir im letzten Monat nun gekauft habe. Ich bin also Eigentümerin. Über Airbnb habe ich ein paar Mal schon erfolgreich vermietet. Meine Nachbarin (auch Eigentümerin) ist dieses nun durch Zufall aufgefallen und sie ist strikt dagegen. Sie meint, dass eine ferienartige Vermietung in einem Mietshaus (?) nicht rechtens sei. Dazu als Info: Sie ist generell bei allen Vorkommnissen im Haus sehr querulantisch und glänzt immer mit ungesundem Halbwissen. Um mich nun abzusichern, führe ich in 3 Wochen ein Gespräch mit der Hausverwaltung und danach schließe ich bei Bedarf eine Rechtsschutzversicherung ab. Die Dame klagt nämlich auch notorisch gerne.
Laut Teilungserklärung ist ein Gewerbe in unserem Haus nicht erlaubt. Airbnb versteuere ich natürlich unter Mieteinnahmen, aber ist es nicht genauso wie eine Langzeitvermietung einzustufen? Ich vermiete meine Wohnung ja nicht, damit darin ein Gewerbe (z.B. Bordell) ausgeführt wird, sondern zu Wohnzwecken. Bzgl Rechtssprechungen sieht es sehr nebulös aus. Dazu gibt es so gut wie nichts zu finden. Andere Eigentümer und Mieter aus unserem Haus haben nichts dagegen, wenn ich es ausführen würde. Bisher kamen auch nie Beschwerden.
Ich werde der Hausverwaltung auf jeden Fall mein Anliegen schildern und versuchen mit denen einen guten Kompromis zu finden, sodass ich Airbnb weiter fortführen darf.
Hat jemand von euch sowas ähnlich erlebt? Erfahrungen, etc?