@Andrea2854 ,
zurück zum Thema "Gewerbe anmelden". Wenn du beabsichtigst, eine Mietwohnung komplett über Airbnb (und/oder ähnliche Portale) zu vermieten, dann ist dies ein gewerbliche Tätigkeit.
Von einer Gewerbeanmeldung ausgenommen sind lediglich die freien Berufe (Akademiker wie Ärzte, Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte u.ä.), die im Gewerberecht eindeutig definiert sind. Angehörige der Tourismusbranche gehören nicht dazu. Entgegen der Meinung von @Sabine-Ingrid0 bin ich der Auffassung, dass nicht nur Handwerker ein Gewerbe anmelden müssen, sondern auch für alle anderen geschäftsmäßig betriebenen Tätigkeiten muss ein Gewerbe angemeldet werden, und sobald die freien Berufe sich als Kapitalgesellschaft (z.b. GmbH) firmieren, muss diese GmbH ebenfalls ein Gewerbe anmelden.
Weiterhin ausgenommen von der Gewerbeanmeldung ist die Private Vermögensverwaltung eigener Immobilien. Diese Einkünfte werden in der Einkommensteuererklärung über die Anlage Vermietung und Verpachtung erklärt. Es ist zwar möglich, auch bei einer Mietwohnung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend zu machen (also ohne Gewerbeanmeldung), das gilt aber nur für die selbst genutzte Wohnung, d.h. wenn Du beispielsweise ein Zimmer untervermietest oder Deine Mietwohnung für 3 Wochen im Jahr während Deines Urlaubs untervermietest.
In Deinem Fall besitzt Du weder eigene Immobilien, noch bist du als Akademikerin nur beratend tätig. Vielmehr möchtest Du, so wie ich es verstanden habe, eine komplette Wohnung (und später evtl. mehrere Wohnungen) anmieten mit der Absicht diese an Messebesucher, Kurzurlauber und ähnliche Gästegruppen gewinnbringend weiterzuvermieten.
Nun, dem spricht nichts entgegen, aber Du bist von Anfang an gewerblich tätig und musst meiner Ansicht nach ein Gewerbe anmelden, auch in der Startphase. Es ist wie bei einer Dönerbude, da weiß der Inhaber ja auch nicht, ob überhaupt genügend Kundschaft kommt, so dass sich die Miete trägt, etc., und er muss von Anfang an ein Gewerbe anmelden, sonst wird ihm der Laden von den Behörden gleich wieder dicht gemacht. Und wenn es dann nicht läuft, dann muss er eben wieder zu machen und das Gewerbe abmelden.
Bei Dir sieht es ähnlich aus, Du musst von Anfang an ein Gewerbe anmelden. Übrigens ein Gewerbe muss nicht Vollzeit ausgeübt werden, d.h. Du kannst Deinen Job ja weiterhin behalten und die Vermietungen zumindest in den ersten beiden Jahren nebenbei betreuen. Du sagtest, dass Du in einer Stadt wohnst, wo viele Messen statt finden. Ich denke, dies ist zwar eine gute Ausgangslage, aber keine Garantie dafür, dass Du gut gebucht wirst, es gehört auch jede Menge Einsatz dazu und auch die äußeren Umstände müssen passen, aber das kannst Du selber am besten einschätzen.
Deshalb möchte ich Dir weder abraten, Dein Vorhaben zu realisieren, noch möchte ich Dich dazu animieren, diese Entscheidung musst du schon selber treffen.