Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo, klasse Zusammenfassung!
Gut zu wissen, dass der Gast sich wie unter Punkt 2 geschildert seine Rechnung selber "rauslassen" kann. Das warf hier schon einige Fragen auf. Aber wie st es mit uns, wir vermieten in unserer Wohnung, die aber zugleich auch der Firmensitz und Showroom für unseren Onlineshop *** ist ein Gästezimmer - rechnen dies aber zu unserem Gewerbe. Meine Frage nun: Wo finde ich nun meinen Beleg, meine Rechnukskopie sozusagen, die ich zu den anderen Rechnungen, diw wir regelmäßig erstellen heften kann, um dann meinen Steuerberater damit zu beglücken. Wo also ist für mich als gewerbl. Host der Rechnuhgsbeleg über die vereinnahmte Summe. Ich finde bei Airbnb lediglich den Rechnungsbeleg über die rovision, die Airbnb einbehält.
Wer kennt sich da aus?
Viele Grüße aus Berlin,
Andreas
[*Titel bearbeitet, Link entfernt]
Airbnb muss nur eine Rechnung über die Provision ausstellen, und das tun sie auch. Ärgerlicherweise tun sie das centgenau, berechnen die tatsächliche Auszahlung aber eurogenau.
Die Rechnungen findest Du unter "Meine Buchungen" (ggf. auf "alle anzeigen" umstellen, um nicht nur in der Zukunft legende Buchungen angezeigt zu bekommen); dort findest Du dann je Buchung rechtes eine Schaltfläche "MWSt-Rechnung".
@Andreas136 Hier wäre es wesentlich einfacher, wenn Du selbst eine Rechnung erstellst und diese abheftest. Auf den Rechnungen von Airbnb die Umsatzsteuer nur für die Servicegebühr ausgewiesen.
@Andreas136: als Gewerbetreibender kannst Du Rechnungen erstellen. Dies hat beim Steuerberater noch nie Probleme bereitet,Hauptsache er hat einen ordnungsgemäßen Beleg für den Betrag, welche Du durch den Gast bekommen hast. Schreib den Namen und Verwendungszweck drauf und alles sollte passen. Falls nicht, wird Dich Dein Steuerberater erinnern.... 😉
@Axel31 Auch als Privatperson kann man Rechnungen ausstellen. Sollten ja gerade die Selbständigen und Freiberufler wegen der Umsatzsteuer, die der Gast dann ggf. zurückbekommen kann und die Übernachtung günstiger macht.