Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo,
die Servicegebühr für Gastgeber, habe ich gelesen, wird individuell berechnet.
Gibt es denn Anhaltspunkte, z.B. einen Prozentsatz, der an AirBnB geht? Also ich hätte gerne gewusst, wieviel ich behalten kann, wenn ich meine Wohnung für, sagen wir mal 60 € die Nacht, anbiete.
Ich hab jetzt schon die ganzen Bestimmungen durchgepflügt, richtig schlau bin ich dennoch nicht geworden.
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@Wendelin1 Die Servicegebühr für Gäste wird individuell zwischen 6 und 12 % berechnet. Wie genau wissen wir auch nicht, aber es ist wohl so, dass Airbnb häufiges Buchen belohnt.
Wie @Andrea1 gesagt hat, liegt die Servicegebühr für Gastgeber immer bei 3 % zzgl. MwSt.
Danke. Dann könnte ich als Gastgeber ungefähr mit 60 € minus 3 % rechnen, in meiner Beispielrechnung. Richtig? Oder würde mir noch irgendetwas anderes berechnet?
Es gibt Vermittler für Wohnen auf Zeit, die immer noch so ca. 17 % Gebühr, also auf dem Niveau von Wohnungsmaklern, nehmen.
Habe diese Firmen einen Vorteil gegenüber AirBnB? Ich kann jedenfalls keinen erkennen.
Huhu?
Huhu! Nein, ich kann auch keinen erkennen, deshalb bin ich ja bei airbnb 😉
@Wendelin1und dann kannst du noch berechnen welche Gebühren ev. vor Ort anfallen (Orts-Nächtigungstaxen, Kurtaxen) und dass du das Einkommmen aus der Vermietung (abzüglich natürlich deiner Ausgaben) auch bei der Steuererklärung angeben musst. Das noch als Hinweis auf deine Frage - was dir bleibt.
😂😂😂 Thx!