Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo,
heute haben mir 2 Gäste, die morgen für 12 Nächte anreisen wollten, eine teilweise Stornierung eröffnet. Statt der ursprünglichen Buchung möchten sie 4 statt der ursprünglichen 12 Nächte bleiben. Und zwar 2 Nächte am Anfang und 2 am Ende der Buchungsperiode.
Da ich in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit den flexiblen Stornierungsbedingungen gemacht habe, habe ich diese auf "moderat" umgestellt, was im Falle eines Stornos einen Vorlauf von wenigstens 5 Tagen gewährt. Für ein Zimmer, das überwiegend von Messegästen (mit i.d.R. langem Vorlauf) gemietet wird, so eben noch akzeptabel. Allerdings werde ich das Zimmer jetzt so kurzfristig nicht vermieten können. Zumal die Gäste ja wieder kommen möchten.
Natürlich steckt das Leben voller Überraschungen und Flexibiltät ist eine wunderbare Sache. Daher wäre ich auch zu einem Kompromiss bereit. Hat jemand schon eine solche Erfahrung gemacht? Gibt es ggf. eine "formelle" Regelung, an der man sich orientieren könnte, um einen für beide Parteien fairen Interessenausgleich zu ermöglichen? Ich möchte aber keinesfalls vollständig auf die 8 Nächte verzichten.
Besten Dank und viele Grüße
Markus
@Markus242 , formell sieht das so aus:
Wenn du als Gast weniger als 5 Tage vor dem Check-in stornierst, werden die Kosten für die erste Übernachtung nicht erstattet, aber 50 % der Kosten für die weiteren Nächte.
https://www.airbnb.de/home/cancellation_policies#moderate
Und daran kann die Gäste niemand hindern, denn sie können jederzeit stornieren (müssen dann aber sofort auschecken).
Ich nehme aber an, dass sie noch gar nicht storniert haben, sondern eine Buchungsänderung wollen, richtig?
Und dann müssen sie für die anderen zwei Tage wieder neu buchen. Das bleibt ja dann dir überlassen, ob du das annimmst.
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Wenn aus einer Buchung 2 Buchungen werden, dann können die Gäste auch zweimal bewerten.
Schön wenn sie positiv bewerten, wenn nicht ist es weniger schön. Du hast erst 9 Bewertungen.
@Markus242 .. normalerweise handhabe ich dies so wie hier beschrieben 😉 https://community.withairbnb.com/t5/Hilfe/Gast-will-vorzeitig-abreisen/m-p/970949#M34654
In deinem Fall wär das aber dann so, dass sie nochmals eine Buchung abschliessen würden und dadurch nochmals eine Möglichkeit zur Bewertung hätten .. doch eher ein Risiko, wenn man ihren Wünschen nicht entsprochen hat.
Daher würde ich in deinem Falle dies mit den Gästen so regeln, dass ich das Inserat duplizieren würde und für die 8 Tage öffnen .. um dem Gast evtl. mehr zurück zahlen zu können, falls man zwischenzeitlich das Zimmer vermieten kann (Reinigungsgebühren müsste man dann natürlich doppelt verrechnen 😉 ).
Ansonsten wäre man kulant und würde für die unbenutzten Nächte 50 % zurückzahlen (wie wenn er stornieren würde).
Eine Buchungsänderung für weniger Geld (50 % für die unbenutzten Nächte, aber Buchung belassen, damit nur einmal bewertet werden kann) würde ich in diesem Falle nicht machen, denn diese Option birgt aber das Risiko, dass der Gast dann die ganzen 12 Nächte für den reduzierten Satz bleiben möchte.
Sowie .. sobald auf dem zweiten Zimmer eine Buchung reinkommt, muss ganz klare Rücksprache im Chat über dieses 'Modell' gehalten werden, damit man auf der sicheren Seite ist. Da du den Gast ja aber bald siehst und dir somit persönlich ein Bild machen kannst, kann man das dann auch ein wenig besser einschätzen. Aber du rechnest ja eh nicht mit einer kurzfristigen Buchung .. hingegen dem Gast hast du mit dieser Option mitgeteilt, dass du seine Kosten versuchst zu minimieren.
@Mika8 , Deinen Vorschlag musste ich erst zweimal lesen, bevor ich ihn komplett verstanden habe. Finde ihn teilweise sogar besser, obwohl er etwas mehr Aufwand bedeutet.
Ich fasse die Möglichkeiten nun nochmals für @Markus242 zusammen:
1) die ursprüngliche Buchung über die 12 Nächte bleibt formal bestehen, aber die Gäste werden tatsächlich nur für die die ersten beiden und die letzen beiden Nächte einquartiert. Die mittleren ungenutzten 8 Tage werden dann anschließend zu 50% an die Gäste erstattet, für den Fall, dass das Zimmer nicht vermietet werden kann. Sollte das Zimmer kurzfristig vermietet werden können (dazu müsste man dann nur zu diesem Zweck ein doppeltes Inserat anlegen und dieses dann im Kalender nur für die besagten 8 Tage frei schalten) könnte man für die neu vermieteten Tage bis zu 100% erstatten. Vorteil: Es ist keine Änderung und keine Stornierung notwendig, aber eine klare Absprache und ggenseitiges ist hier Grundvoraussetzung.
2) Eine Änderung der ursprüngliche Buchung anstossen (Verkürzung von 12 Nächten auf 2 Nächte). Die Gäste müssen dann für die letzten 2 Nächte neu buchen. Wenn der Gastgeber die Änderung vorschlägt, dann kann er u.U. noch einen Kurzbuchungsaufschlag einbauen, um wenigstens eine kleine Entschädigung für den Aufwand zu erhalten. Vorteil: man muss das Inserat nicht duplizieren und der Kalender ist automatisch für die Zwischentage frei, der Gast kann 2 Bewertungen abgeben (kann ein Vorteil, kann aber auch ein Nachteil sein, weiß man erst hinterher)
3) Man kann auch eine Änderung von 12 Nächten auf 2 Nächte vornehmen und berechnet aber den Preis für 4 Nächte und gleichzeitig blockiert man die beiden letzen Nächte. Vorteil: man muss das Inserat nicht duplizieren, der Gast muss keine zweite Buchung abschließen und der Kalender ist automatisch für die Zwischentage frei, der Gast kann nur eine Bewertung abgeben (kann ein Vorteil, kann aber auch ein Nachteil sein, weiß man erst hinterher)
Ich persönlich würde den ofiziellen Wege gehen und daher zu Vorschlag 2) tendieren. Das Risiko der 2 Bewertungen würde ich in Kauf nehmen in der Annahme (bin grundsätzlich ein positiv denkender Mensch), dass es gute Bewertungen werden, da man den Gästen ja entgegen gekommen ist (und vielleicht sind es ja Messegäste, die öfters mal wieder kommen). Mika's Vorschlag hat zwar auch seine Vorteile, wäre mir aber zu umständlich und mir persönlich widerstrebt es irgendwie, die theoretisch anfallenden Stornogebühren in die Änderung mit hinein zu rechnen (allenfalls würde ich einen Kurzbuchungszuschlag hinzurechnen). Wenn ich tatsächlich den Gästen entgegenkommen will, dann verzichte ich auf die entgangenen Nächte.
Danke @Ralf5 für die gute Zusammenfassung .. ich hätte noch einen Vorschlag 4 🙂
4) Man kann auch eine Änderung von 12 Nächten auf 2 Nächte vornehmen und berechnet aber den Preis für 4 Nächte PLUS 50 % für die 8 Nächte dazwischen und gleichzeitig blockiert man die beiden letzen Nächte. Vorteil: man muss das Inserat nicht duplizieren, der Gast muss keine zweite Buchung abschließen und der Kalender ist automatisch für die Zwischentage frei, der Gast kann nur eine Bewertung abgeben (kann ein Vorteil, kann aber auch ein Nachteil sein, weiß man erst hinterher).
Betreffend Inserat duplizieren .. dies ist schnell gemacht und hat den Vorteil, dass das Inserat da nun 'NEU' gepusht wird und somit unter Umständen eine grössere Chance auf eine Buchung besteht.
Die 50% für die nichtgenutzen Nächte würde ich bei einem so kurzfristigen Stronierungswunsch wohl nicht unter den Tisch fallen lassen, insbesondere nicht, wenn ansonsten eine gute Chance bestanden hätte, die Tage vermieten zu können.
Gäste können doch nicht einfach annehmen, dass sie ein Zimmer aufs geratewohl blockieren können. Aber manche Gäste meinen, dass man bei airbnb nur sie als Gast hat und ansonsten das Zimmer leer steht.
So ein Theater wegen einer (1!) Buchung – dem kann ich höchstens einen akademischen Aspekt abgewinnen. Es genügt, wenn man bei echten Problemen einen hohen Aufwand betreiben muss.
Ich habe in den 10 Jahren unserer Gastgebertätigkeit gelernt, auch auf mein Bauchgefühl zu hören. Was sagt deines, @Markus242 ? Möchtest du unbedingt diese Buchung haben – oder möchtest du unbedingt deine Bude vollbelegt bekommen? Ist ja beides denkbar, und legitim.
Als Routinier würde ich die Variante 2 bevorzugen. Wir hatten über viele Wochen einen Gast, jeweils von Dienstag bis Donnerstag. Der buchte völlig ohne Diskussion jeweils neu. Das ist doch das einfachste.
D.h. Buchung verkürzen, Auszahlung lt. Stornobedingungen (50% für die stornierten Nächte). Wenn dann die freien Nächte durch Dritte und/oder durch den Gast wieder gebucht werden, bietest du ihm einen Nachlass an.
Ein Inserat duplizieren nur für diesen einen Spezialfall? Der Schuss kann auch nach hinten losgehen: Denn wenn der Anfangsboost vorbei ist, wird die Gesamtzahl der Buchungen bestenfalls durch zwei Inserate geteilt. Irgendwann hast du eine Inseratsleiche, und Airbnb droht dir wegen zu wenig Buchungen die Stilllegung des selbigen an.
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Ich mußte das auch alles erst zweimal lesen bis ich es verstanden habe. Wahnsinn, ist das alles kompliziert wenn man am Tropf von airbnb hängt.
2 Gästen die für 12 Tage gebucht haben fällt es einen Tag vor check in ein, daß sie nicht mehr 12 Tage sondern 2 Tage vorne und 2 Tage hinten buchen möchten. Die 8 Tage zwischendrin aber nicht.
Was haben wir denn hier eigentlich? Also die Reise soll wohl weiterhin komplett stattfinden, es ist niemand krank geworden und es ist auch nicht die Oma gestorben, sondern die beiden Leutchen kommen wohl 8 Tage zwischendrin bei einem Bekannten unter = Plans have changed.
Ganz ehrlich, ich hätte überhaupt keine Lust mich mit so einer Sache zu befassen. Es gibt in Deutschland einen einfachen Rechtsgrundsatz und der lautet: Verträge müssen gehalten werden. Das gilt für beide Seiten. Der Gastgeber hält 12 Tage seines Vermietkalenders für seine Gäste frei und vermietet sie an niemand anderen, die Gäste sollen sich auch an den Vertrag halten und nicht zwischendrin irgendwo anders hin umziehen.
Wenn ich selbst über ein freies Portal vermiete sieht die Sache anders aus. Was ist ein freies Portal? Das ist eine Internetseite bei der man pro Jahr eine Inseratsgebühr in Höhe von ein paar hundert Euro bezahlt. Dafür kann man sowohl die Buchung wie auch die Zahlung selbst abwickeln. Wenn ich so vermiete, verlange ich bei der Buchung eine Anzahlung von 50% auf mein Bankkonto. Bei dieser Konstellation kommen Gäste überhaupt nicht auf die Idee von 12 Tagen auf 2 vorne / 2 hinten umbuchen zu wollen. Denn sie wissen genau, die 50% bekommen sie nie wieder zurück. Ich vermiete jetzt seit 15 Jahren, so eine Idee ist mir noch nie untergekommen.
Meiner Meinung nach sollte man bei airbnb dynamische Stornobedingungen auswählen können:
bis 2 Übernachtungen = flexibel
3 bis 5 Übernachtungen = moderat
ab 6 Übernachtungen = streng
Ich selbst käme niemals auf die Idee, 12 Tage oder 2 oder 3 Wochen unter flexiblen oder moderaten Stornobedingungen zu vermieten.
Ich würde die Buchungsänderung dieser 2 Gäste komplett ablehnen, die sollen stornieren. Jemandem dem so eine chaotische Änderung einfällt dem fällt auch nichts vernünftiges ein, wenn er für mich eine Bewertung schreibt.
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PS: Es ist jetzt 8:20Uhr. Als ich vor 20 Minuten anfing meinen Post zu schreiben, konnte ich die beiden letzten Beiträge von Till und Mika noch nicht sehen. Jetzt steht da plötzlich, Mika hat vor 5 Stunden was geschrieben und Till vor einer Stunde. Das CC ist im Moment das totale Chaos.
PPS:
Gerade einen Kudo von Till erhalten, roter Punkt wird angezeit, Kudo erscheint aber nicht unter Benachrichtigungen.
Danach Kudo von Gabi erhalten, roter Punkt wird nicht angezeigt, Kudo erscheint aber unter den Benachrichtigungen.
Wenn wir in der Firma so eine Software im Einsatz hätten, dann würden wir es nicht schaffen auch nur ein einziges Auto aus der Produktion rauszubekommen.
@Till-and-Jutta0 .. 'Inseratsleichen', wie du sie nennst, spielen keine Rolle .. ich habe mehrere von diesen .. je nach Anlass wird wiedermal ein anderes Inserat aktiviert (z.B. hat dieses dann andere Bedinungen oder mehr features etc. als ich sonst anbiete) .. zudem nutze ich diese Inserate für persönliche Notizen an einzelnen Daten (da sinnigerweise persönliche Notizen nicht sichtbar sind, wenn das Inserat an diesem Tag eine Buchungsanfrage erhält, da nützt es dann nichts, dass ich reinschreib .. 'check-in erst ab 9 möglich', oder 'evtl. übernachtet ein Freund hier' an diesem Datum). Daher schreibe ich diese Notizen in die stillgelegten Inserate, somit sind sie auch sichtbar, wenn eine Buchung auf ein aktives Inserat reinkommt. Zudem nutze ich diese Inserate, wenn z.B. eine Stornierung absehbar ist, dann kann ich sie reaktivieren und das Zimmer hat eine höhere Chance wieder gebucht zu werden. Bis anhin hat airbnb nie reklamiert, dass ich mehrere deaktivierte Inserate habe, auch scheinen die keinen Einfluss auf die anderen zu haben.
Im vorliegenden Fall würde ich je nach dem entscheiden, wie die Kommunikation mit den Gästen generell war/ist. Allerdings ganz ehrlich gesagt, bei moderaten Bedingungen wäre der Mehrverdienst für die letzten zwei Nächte ja jeweils nur 50%, da kann man dann gerne drauf verzichten, wenn Gäste das Gefühl haben, man könne einfach ein Zimmer blockieren und erhält dann das Geld doch zurück, wenn man seine Pläne ändert.
Daher habe ich auch keine moderaten Bedingungen mehr (hatte ich früher, als man noch 100 % erhielt, falls der Gast in den 7 Tagen vor Check-in storniert, aber am Tag von Check-in stornieren und für Folgenächte 50 % zu erhalten - wie es jetzt ist - finde ich falsch). Bei meinen strengen Bedingungen würde ich in diesem Falle 100 % erhalten für die ganzen 12 Nächte. Das heisst der Gast muss auf meinen Goodwill hoffen, dass ich den Aufwand mache, das Zimmer anderweitig zu vermieten (geht evtl. gar nicht, falls ich selbst in dieser Zeit nicht zuhause bin oder check-in Zeiten nicht ermöglichen kann). Ebenso, falls ich das Zimmer wieder vermieten könnte, wäre die Rückzahlung an den Gast abhängig von verursachtem Aufwand und 'angenehmer' Kommunikation.
@Markus242, mir wäre das alles zu umständlich. Bin da ganz auf der Seite von @Till-and-Jutta0 , wenn ich schon lange brauche um überhaupt zu verstehen wie ich das machen könnte (toll wie ihr alle mitdenkt!) dann hab ich schon von vornherein ein komisches Gefühl.
Schiesse mich da auch @Till-and-Jutta0 und @Monika--Elisabeth0 an, wäre mir für die wenigen Tage viel zu viel Aufwand, alles viel zu kopmliziert....
Aber wer keine Arbeit hat, der macht sich halt welche...:-))
Zunächst einmal herzlichen Dank für die ebenso erschöpfenden wie hilfreichen Anregungen!
Neben den formellen Aspekten ist es ganz prima, Feedback von erfahrenen Vermietern zu bekommen. Das stärkt meine Haltung, die 8 Nächte nicht einfach verfallen zu lassen. Meine Gäste stehen nämlich auf dem Standpunkt, nur 4 Nächte zahlen zu müssen. Ich hatte schon ein schlechtes Gewissen ob meiner Beharrlichkeit, mich darauf nicht einzulassen. Natürlich bin ich bereit, aus Kulanz einen Nachlass zu gewähren. Die gemachten Anregungen, die sich am Storno orientieren (50%) halte ich für fair. Danke dafür!
Leider fürchte ich, dass es trotz dieser Fairness zu einer Verstimmung bei meinen Gästen führt und mir am Ende eine schlechte Bewertung einbringt. Das war bei meinen letzten Gästen genau das gleiche Theater. Die wollten den Preis und die Mietdauer nachverhandeln (weil die Messe ein totaler Reinfall für sie war. Was habe ich damit zu tun?). Als ich mich darauf nicht eingelassen habe, gab es eine mäkelige Bewertung, die sichtbar von allen anderen abwich.
Beste Grüße aus Düsseldorf
Markus
@Markus242 schrieb:gab es eine mäkelige Bewertung, die sichtbar von allen anderen abwich.
Nicht zum Trost, aber zum Mit-Leiden: Wir bekamen schon eine schlechte Bewertung, weil das Wetter mies war.