@Günther2, die Finanzgesetze gelten für ganz Österreich - da ist ganz klar, dass alle zusätzlichen Einnahmen die während des Jahres erzielt wurden, im Rahmen der Steuererklärung anzugeben sind.
Es ist schon arg, wenn du von Graubereich sprichst - genau das hat airbnb so in die Medien gebracht. Wenn jeder hier rechtlich konform vorgegangen wäre, hätte es die vielen negativen Pressemeldungen und auch die Aktionen der Gemeinden etc. nicht gegeben.
Es gibt also mehrere Schritte zu machen:
1. zu klären, ob du überhaupt vermieten darfst
2. zu klären welche Abgaben in deiner Gemeinde anfallen (Nächtigungsgebühr, Ortstaxe, Fremdenverkehrsabgabe etc. - die heißen überall anders und werden auch unterschiedlich berechent). Wie deine Gemeinde das mit den Meldungen (Meldegesetz) regelt. Auch da gibt es unterschiedliche Vorgangsweisen.
3. Im Jänner eine Einnahmen-Ausgabenrechnung in die Steuererklärung aufnehmen.