Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Liebe Community,
leider gab es vorgestern am 1. Abend unserer Gäste (gebucht hatte der Sohn für seine Eltern aus Holland; die Eltern sprechen deutsch) ein lautes Scheppern aus dem EG, in dem die Gäste wohnen. Mein Mein und ich befanden sich im 1. OG, haben das Scheppern wahrgenommen, aber nicht nachgefragt, da wir uns schon hingelegt hatten. Am nächsten Tag, also gestern, haben wir beim Betreten des Badezimmers (wir wollten lüften), das den Gästen zur alleinigen Nutzung zur Verfügung steht, den Schaden an der Toilette entdeckt (siehe Fotos). Die Gäste waren da schon zu einer Tagestour unterwegs. Als sie gestern Abend zurückkamen, hat mein Mann nachgefragt, was mit der Toiletten passiert wäre. Das Ehepaar hat abgestritten, etwas mit dem Schaden zu tun zu haben. Kurz vor Check-in habe ich das Bad gereinigt, die Toilette hatte keinen Schaden. Beweisen kann ich das allerdings leider nicht. Es handelt sich hierbei um ein sehr gut erhaltenes Badezimmer original aus den 60ern mit Liebhaberkeramik. Den Sohn, der ja der eigentliche Gast ist, werde ich heute noch anschreiben.
Was kann ich nun tun?
Danke für eure Hilfe im voraus!
Viele Grüße
Andrea
Damit ist das Thema von Seiten ABB ja geschlossen.
Was lernen wir daraus. Man(n)/Frau bleibt auf seinen Schaden sitzen.
Das der Gast den Schaden verursacht hat kann man nicht beweisen, und den Gast sofort in Haftung zu nehmen ist In diesen Fall wegen Ausland und Abwiegelung nicht möglich.
Ich möchte mal vorsichtig behaupten, das selbst wenn es ein Gast aus dem Inland gewesen wäre, wäre eine Schadenszuweisung schwer geworden..
Meine Meinung: Der Schaden ist ärgerlich, aber nicht unersetzlich. Keramik kann man reparieren. Reparaturkits sind bezahlbar und ein Farbstift hilft bei der Farbe.
Das ist echt ein Klassiker für Formulierungskunst. Den Textbaustein werde ich mir aufheben. Nur die deutsche Übersetzung hat Luft nach oben.
Aber schade, und in meinem Rechtsempfinden ein Unding: die willkürliche Aufhebung eines Bescheids ohne Begründung schafft Rechtsunsicherheit. Eigentlich nicht tragbar.
Since further communication will not change the result, we must respectfully distance ourselves from further discussions.
cooler Satz, sollte ich mir nen Stempel machen lassen, um auf die Prüfungen zu drucken .. oder ich füg's einfach von Anfang an schon ein
@Andrea1696, du könntest es auch noch auf zivilrechtlichem Wege versuchen. Schreibe eine offizielle Schadenersatz-Rechnung und schicke sie den Gästen per Post, du hast doch die Adresse vom Meldeschein, oder? Ich würde erst mal eine Frist von 14 Tage zur Begleichung setzen, danach eine Mahnung mit einer weiteren 14-tägigen Frist, danach zum Inkasso geben.
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Hallo @Andrea1696 und @Günther ,
ich schlage vor ihr werft einmal einen Blick in die airbnb Nutzungsbedingungen
In Punkt 8.1.2 steht: „Nach Erhalt einer Buchungsbestätigung von Airbnb kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen Ihnen (Gast) und Ihrem Gastgeber zustande“ Airbnb ist also nicht Vertragspartner, sondern das sind 2 Privatleute.
In Punkt 11.1. steht: „Als Gast sind Sie dafür verantwortlich die Unterkunft (einschließlich aller persönlichen oder sonstigen Gegenstände, die sich in der Unterkunft befinden) in dem Zustand zu hinterlassen, in dem Sie diese vorgefunden haben. Sie sind für Ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen sowie für die Handlungen und Unterlassungen der Personen, die Sie in die Unterkunft einladen oder denen Sie auf andere Weise Zutritt zur Unterkunft verschaffen, verantwortlich......“
Offensichtlich haben sowohl im Fall Andrea wie auch Günther die Gäste die Unterkunft nicht in dem Zustand hinterlassen, in dem sie diese vorgefunden haben, sondern sie haben Schäden verursacht. Völlig unabhängig vom Ausgang irgendwelcher über das Resolution Center geltend gemachten Forderungen haben die beiden Gastgeber auf jeden Fall einen privatrechtlichen Anspruch gegen die Mieter, der auf dem ganz normalen deutschen Rechtsweg durchgesetzt werden kann (wenn es denn Leute mit Wohnsitz in Deutschland sind).
Anspruchsgrundlage ist § 823 BGB Schadenersatz. Der Verursacher eines Schadens haftet grundsätzlich persönlich und unbeschränkt gegenüber dem Geschädigten mit seinem gesamten Vermögen. Hat er nicht genügend Vermögen und kann den Schaden nicht bezahlen, so kann das zur Folge haben daß er nach Ausschöpfung des Rechtsweges schlußendlich ins Schuldnerverzeichnis eingetragen wird. Irgendeine Bestimmung in den Nutzungsbedingungen von airnb, daß die Haftung des Gastes irgendwie beschränkt ist, habe ich nicht gefunden.
Bei einer airbnb Buchung haben wir noch die Besonderheit, daß der Gast nicht nur für Schäden haftet die er selbst verursacht hat, sondern für alle Personen „die Sie in die Unterkunft einladen oder denen Sie auf andere Weise Zutritt zur Unterkunft verschaffen.“ Das kann teuer werden.
Was ist zu tun: Wenn man übers resolution center nichts erreicht, Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens gegenüber dem Gast. Das kann man auch selber machen, es gibt Vordrucke, ich glaube das kostet 40 Euro. Reagiert der Gast auf die Zusendung des Mahnbescheids nicht, hat man nach 14 Tagen eine vollstreckbare Forderung = Gerichtsvollzieher. Ich vermute daß 50% der airbnb Gäste auf einen Mahnbescheid nicht reagieren, weil sie nicht so recht wissen was das ist.
Es ist also nicht so, daß man als Gastgeber darauf angewiesen ist, was airbnb entscheidet. Man kann immer gegen den Mieter direkt vorgehen.
All das funktioniert natürlich nur dann, wenn man die Adresse des Gastes hat. Und deshalb ist es unverzichtbar, daß man sich zumindest von dem Gast der gebucht hat den Ausweis vorlegen läßt und die Daten notiert.
Hat ein Gast seinen Wohnsitz nicht in Deutschland sondern der EU, ist die Sache natürlich aufwendiger, geht aber auch. Hat der Gast seinen Wohnsitz in China, dann sehe ich allerdings schwarz
Jepp, @Andrea1696 dieses Wording hatte ich auch schon, nachdem ich in einem Fall mit der Gerichtsbarkeit in D für den privaten Gastgeber argumentiert habe.
Die Teams von Safety and Trust sitzen wohl in Amerika.
Dass bei privaten Gastgebern Gerichtsstand Deutschland ist, und damit das hier geltende Recht für die Schadenabwicklung heran zu ziehen ist, interessiert nicht.
@Ute42 hat den Ablauf für das Private Mahnverfahren super erklärt.
Nur: das sollte eigentlich gar nicht notwendig sein, wenn der Schaden innerhalb der hinterlegten Kaution liegt und hier sollte die Kaution so abgewickelt werden, als hätte der Gastgeber diese tatsächlich in der Hand.
Geht der Schaden über die Kaution hinaus, sollte die versprochene Gastgebergarantie greifen, und das tut sie leider in den meisten Fällen nicht - man gewinnt den Eindruck, dass dies abhängig vom Fallmanager ist.
Mein Fazit:
Was zu Beginn Airbnb groß gemacht hat mit dem Werbeversprechen sorglos mit Airbnb und der Gastgebergarantie vermieten zu können, wird zukünftig eine Negativ-Werbung für Airbnb sein.
Denn: es spricht sich ja in allen Gastgeber-Foren herum, dass weder die Kaution noch die Gastgebergarantie zuverlässig abgearbeitet wird.
Frage: Warum reagiert Airbnb nicht, bzw. brieft das Personal dennoch dazu die Abwicklung zu vermeiden? Ist das Marktabschöpfung, soviel Geld halten wie möglich und die langfristigen Folgen sind zu vernachlässigen, da es kein langfristiges Ziel gibt?
ich denke, die Folgen sind gar noch schlimmer .. durch die vielumworbene Gastgebergarantie, welche ja auch die Gäste mitkriegen (sie werden ja auch gebeten, selbst zu Hosts zu werden) .. kriegen Gäste das Gefühl, dass sie auf der sicheren Seite sind und für Schäden nicht zur Verantwortung gezogen werden .. dumme Leute/Gäste werden sich dann auch dementsprechend unsorgfältiger verhalten.
Vielleicht sollte man in den Unterlagen, die man Gästen aufliegt, diesen Punkt nochmals klar machen .. dass sie eben letztlich haftbar sind und sich nicht auf die Gastgebergarantie verlassen können.
Das ist ein guter Punkt, @Mika8.
Wir können auch davon ausgehen, dass ebenso Foren für Reisende als auch für Gastgeber bestehen. Den Reisenden, die sich ausfürhlich informieren, ist bewusst, dass die Kaution nicht mehr auf der Karte gesperrt ist, bzw. setzen das Limit runter, so dass Airbnb nicht mehr einziehen kann.
Das war schon einige male zu lesen, in dem Fall war auch zu lesen, dass Airbnb nicht zahlte mit der Begründung sie könnten den Betrag nicht beim Gast einziehen.
Mittlerweile eskalieren die Kaution-Fälle in die Gastgebergarantie - und das betrifft dann nur die Versicherung von Airbnb. Das bedeuted: zahlt der Gast nicht freiwillig über das Mediationscenter, eskalieren auch die Fälle, die eigentlich innerhalb der Kaution wären.
Der informierte Reisende weiß das, und wenn er es darauf anlegt muss er eben gar nichts bezahlen.
Die Frage, die sich stellt: Hat das Konsequenzen für den Gast?
Ich meine bisher: Nein.
Denn: selbst wenn das Profil gesperrt wird, macht er halt ein neues auf. Legitimation geht ja nicht nur über den Personalausweis, sondern über ein "amtliches Dokument" und das kann z.B. der Behördenausweis oder der Führerschein etc. sein.
Daher wäre ich dafür, dass die Gastgeber realisitsche Kautionen einstellen können und diese auch tatsächlich gehalten werden, bis der Gastgeber diese frei gibt.
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ich gehe davon aus, daß es bei airbnb für die Gastgebergarantie ein Jahres- und auch ein Monatsbudget gibt. Lt. Business Insider hatte airbnb in 2017 Einnahmen in Höhe von 2.6 Mrd USD. Nehmen wir an, 1% davon sind für die Gastgebergarantie vorgesehen, das wären 26 Mio pro Jahr oder ca. 2 Mio pro Monat. Da airbnb gut 4 Mio listings hat, entfallen also pro Unterkunft 6,50 USD pro Jahr oder ca 50 cts pro Monat die airbnb durchschnittlich pro listing als Gastgebergarantie zahlen kann.
Wenn das Budget eines Monats aufgebraucht ist, dann gibt es halt einfach nichts mehr.Wenn man also als Gastgeber in einem Monat Ansprüche anmeldet, in dem es viele Schäden gab hat man Pech gehabt, in einem anderen Monat hat man dann vielleicht mehr Glück.
Ich würde vorschlagen, die Servicegebühr für Gastgeber von 3% auf 5% zu erhöhen. Das dürfte ca. 350 Mio USD pro Jahr bringen und dieses Geld verwendet man für die Gastgebergarantie. Jetzt könnte airbnb pro Jahr durchschnittlich 87 USD pro listing zahlen und die Gastgeber hätten eine wirkliche Versicherung gegen Vermögensschäden. Diese Maßnahme dürfte das Klima zwischen airbnb und den Gastgeber wesentlich verbessern und die 2% bringen uns nicht um.
Wenn dann airbnb Zahlungen aus der Gastgebergarantie in substantieller Höhe leistet, dann würde die Firma vielleicht auch mal endlich Gäste rausschmeissen die sich schlecht benehmen und ständig Einrichtungen ruinieren. Manchmal schlägt sich airbnb auf die Seite von Gästen, wo ich mir dann an den Kopf fasse. Solche Gäste wollen wir Vermieter nicht. Die sollen bei HomeAway oder booking buchen.
Ich kann beim besten Willen nicht verstehen was airbnb an schlechten Gästen gut findet.
@Ute42 schrieb:
ich gehe davon aus, daß es bei airbnb für die Gastgebergarantie ein Jahres- und auch ein Monatsbudget gibt.
Ich vermute fast, dass Airbnb auch diese Geschichte versicherungstechnisch ausgelagert hat.
Ich meine gelesen zu haben, dass Airbnb hier einen Vertrag mit einer Versicherung hat.
Das würde dann die Methode erklären, den Ausfall der Kaution Leistung eskalieren zu lassen.
Fände es weiterhin besser die Kaution zu halten für ca. 7 Werktage im Schadenfall.
Und wie bekannt belegt mit Reperatur Rechnungen bzw. Rechnung über Neuanschaffung.
Ja, Mahnbescheid, Gerichtsverfahren etc. kann man natürlich durchziehen. Nach eigener Erfahrung bei der gerichtlichen Durchsetzung von Schadensfällen wird hier der Zeitwert angesetzt und wieviel bleibt dann übrig bei einer Kloschüssel aus den 60er Jahren?
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Hallo @Gabi37 ,
leider muß ich Dir recht geben, daß bei dieser Kloschüssel überhaupt nichts herauskommen wird wenn es zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Einen Mahnbescheid zu verschicken schadet aber nie denn das ist nicht teuer. Wie gesagt, viele Leute wissen nicht wie man damit umzugehen hat, wenn die Gegenseite nicht widerspricht, dann hat man das Geld. Denn die Mahnbescheidsstelle prüft nicht einmal ob meine Forderung überhaupt berechtigt ist.
Sofern airbnb eine Kaution im Schadenfall tatsächlich NICHT einhält, bis der Schadenfall abgewickelt ist .. dann hat airbnb den Sinn einer Kaution völlig missverstanden.
Ab und zu frage ich mich ob die Gastgebergarantie wirklich so schlecht ist oder nicht.
Wie üblich werden vor allem die schlechten Erfahrungen Online geteilt. Dies ein ein Teil der Wahrheit und oft genung sind sie unverständlich. Auch die kommunikation, wie in diesem Klofall, ist alles andere als verständlich und eigentlich ein desaster für Airbnb.
Aber wie sieht der andere Teil der Wahrheit aus? Diese kennt nur Airbnb und hier wären die Daten schon noch intressant.
Wieviele Schadensfälle werden gemeldet?
Wieviele Anzeigen werden genehmigt?
Wieviel % der Schadenssumme werden bei Genehmigung ausgeschüttet?
Ich habe mittlerweile das meiste Vertrauen in diese Gastgebergarantie verloren. Ich möchte mich nicht nur darauf abstützen wie zu beginn meiner Gastgeber Karriere und habe vorgesorgt.
Wie @Mika8 sagt die Kaution ist ein Witz. Ist nur dekrotion des Inserat mehr nicht. Andere Unternehmen sperren die Kaution auf der KK.