Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo liebe Community,
um weiterhin irgendwelche Buchungsanfragen absenden zu können, muss ich mich per Lichtbildausweis verifizieren. Das finde ich auch nicht problematisch, doch speichert airbnb laut Datenschutzrichtlinien die Ausweise auch weiterhin nach dem eigentlichen Zwecke der Verifiziereung - das ist laut dem letzten Statement des deutschen Bürgerservices (und dem PAuswG) allerdings in Deutschland VERBOTEN:
"• Die Kopie ist vom Empfänger unverzüglich zu vernichten, sobald der mit der Kopie verfolgte Zweck erreicht ist.
• Eine automatisierte Speicherung der Ausweisdaten ist nach dem PAuswG unzulässig."
Quelle: Datenschutzbeaftragter-info.de
Schaut man sich das ganze nochmal ausführlich im PAuswGan § 26 Abs. 3 an (https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html), liest man erneut, dass die Speicherung der Daten über den eigentlichen Zweck hinaus verboten ist. Weiterhin soll man die Seriennummer unkenntlich machen, wenn man den Personalausweis kopiert, da diese neben den zuständigen Behörden nur dem Karteninhaber selbst bekannt sein darf. Diese kann man meines Wissens nach aber auf airbnb gar nicht schwärzen, bei mir funktioniert die Verifizierung so nicht!
Für mich klingt das, als sei hier einiges rechtswidrig und ich sehe nicht wirklich ein, meinen Ausweis ungeschwärzt hochzuladen, selbst wenn er nur verschlüsselt gespeichert wird. Weitergegeben wird er ja trotzdem. Wie denkt ihr darüber? War/ist jemand mit airbnb diesbezüglich in Kontakt und kann mir weiterhelfen?
Liebe Grüße,
Julia
Hallo Zusammen
Ich habe den Thread aufmerksam verfolgt, da auch mir aufgefallen ist dass die Verifizierungspraxis von Airbnb rechtlich bedenklich ist. Aber es gibt etwas Hoffnung:
Ab 25. Mai 2018 gilt die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die strengere, einheitliche Datenschutzgrundsätze enthält. Damit wird es auch leichter die Einhaltung der Grundsätze gerichtlich zu erstreiten. Ich hoffe damit kommt etwas Bewegung in die Airbnb Verifizierungspraxis. Schon allein weil es dann finanziell lohnenswert ist Unternehmen auf Schadensersatz zu verklagen wenn sie sich nicht an die Gesetze halten.
Airbnb wirbt gerne damit dass ihr Geschäftsmodell auf Vertrauen basiert. Damit das funktioniert ist nicht nur Vertrauen der Vermieter und Gäste untereiander nötig, sondern auch Vertrauen gegenüber Airbnb. Dieses Vertrauen habe ich derzeit nicht, da Airbnb offiziell zugibt dass sie sich nicht an Gesetze halten.
Dabei müsste gerade dieses Unternehmen aus mehreren Gründen einen viel besseren Datenschutz vorweisen als das gesetzliche Minimum:
Wir (und Airbnb) müssen davon ausgehen dass alle Daten die wir Airbnb zur Verfügung stellen früher oder später in die Hände Krimineller gelangen. Es gibt *momentan* auf der Welt nur eine kleine, schrumpfende Anzahl Internetunternehmen bei denen kein großer Datenraub *bekannt* ist. Es ist fast unvermeidbar dass dies auch bei Airbnb passieren wird oder sogar schon passiert ist.
Erschwerend kommt leider (seit Snowden) hinzu dass Airbnb als Tochter eines US-Unternehmens unter Generalverdacht der Kollaboration mit ausländischen Geheimdiensten steht. Diese lecken sich die Finger nach dem riesigen Vorrat an echten internationalen Identitäten die in den Datenbanken von Airbnb schlummern um sie für ihre Zwecke zu missbrauchen.
Viele Grüße und ein frohes neues Jahr
Jakob
Hallo @Jakob27
Vielen Dank für Deinen Beitrag!
Ich möchte Dich an dieser Stelle auf ein paar Kleinigkeiten hinweisen:
1. Es steht jedem frei eine Verifizierung durchzuführen. Es gibt allerdings Gastgeber, die darauf bestehen, und diese Unterkünfte kann man nur buchen, wenn der Lichtbildausweis Airbnb zur Verifizierung vorlag.
2. Solange eine Kopie des Ausweises als Kopie kenntlich gemacht wurde, ist dieses in Deutschland erlaubt.
3. In Deutschland gilt das Bundesmeldegesetz seit November 2015. Jeder Gastgeber in Deutschland ist dazu verpflichtet - und im übrigen auch die Gäste, dieser Meldepflicht nachzukommen. Dazu gehört die Erfassung folgender Daten: Name, Vorname, komplette Anschrift, Geburtsdatum, ID Kartennummer. Der Meldeschein muss in Anwesenheit des Gastgebers unterschrieben werden und Ausweise und unterschrift überprüft werden. Diese Dokumente sind ein Jahr aufzubewahren, ansonsten drohen beiden Seiten Strafen.
Im Übrigen gelten die AGB der einzelnen Gastgeber.
Ich selbst reise in der Welt und habe überall efahren, dass mein Ausweis kopiert wird, teilweise muss er bis Abreise hinterlegt werden oder es werden Kopien erstellt.
Als Gastgeber erfahre ich meist bei Deutschen Reisenden kritische Nachfragen - und frage mich woher das kommt?
Herzliche Grüße
Hallo Inge
An einer Stelle muss ich etwas ergänzen.
Zwar ist die Ausweiskopie seit dem 15.07.2017 prinzipiell legal, sie war es aber definitv nicht zu dem Zeitpunkt und in der Weise als Airbnb damit anfing. Vorher angefertigte Scans bleiben laut Gesetzgeber auch weiter illegal. Das betrifft die meisten Airbnb Nutzer.
Und auch jetzt unterliegt die Kopie Auflagen. Vor allem dass sie nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Selbst dann nicht wenn der Besitzer des Ausweises zustimmt. Also auch nicht an Mieter/Vermieter oder an die ganzen "Dienstleister" die so gerne in den Datenschutzbestimmungen genannt werden. Dass Airbnb nachgewiesenerweise die Zugangsnummer sowie die Seriennummer des Ausweises erhebt, speichert und auswertet und nicht einmal die Möglichkeit der Schwärzung einräumt wäre vor Gericht wahrscheinlich anfechtbar. Außerdem spricht das Bände über die Einstellung des Unternehmens zu den Daten seiner Nutzer und den Gesetzen unseres Landes.
Viele Grüße
1. Man ist letztlich oftmals zur Buchung einer bestimmten Airbnb Wohnung quasi gezwungen, weil man es Kollegen bereits versprochen hat, Hotel zu teuer ist, oder warum auch immer.
2. Ob die Ausweise direkt beim Prozess der elektronischen Erfassung, korrekt also unwiderruflich und optisch genügend sichtbar als Kopie gekennzeichnet werden weiss der Anwender nicht.
Tatssache ist, dass airbnb die Überprüfung der Lichtbildsusweise einem externen Unternehmen anvertraut und dabei auch kaum ein sog. Audit-Recht haben dürfte um wirklich überprüfen zu können, ob das externe Unternehmen die jeweiligen länderspezifischen Gesetze einhält.
Und wie @Jakob27 schlüssig aufgeführt hat, ist eine korrekte Handhabung nicht zwingend im Interesse von Airbnb, solange nicht genügend Anwender Airbnb meiden oder sich wenigstens beschweren.
3. Ob und wie die Meldepflicht für Airbnb zutrifft, ist die eine Sache; trotzdem wäre das kein Problem
- solange man nicht auch seine Unterschrift und sein Gesicht als Bild zur Verfügung stellt.
- solange das sicher aufbewahrt wird und
- die saubere Vernichtung nach Ablauf der Frist gewährleistet ist.
Wenn ein Hostel in Bali meinen Ausweis in schwarz-weiss kopiert und in einem Ordner als Papier ablegt, habe ich null problemo — das Risiko eines elektronischen Diebstahls oder gezwungener Weitergabe ist um tausendefache höher, als dass jemand sich den Ordner pflückt und genau diese Identitäten dann auch verwenden kann.
LG, Lukas
@Jakob27 vielen Dank für Deinen sachlichen Beitrag!
Es wäre wirklich sehr wünschenswert, wenn der Prozess zur persönlichen Identifikation dem Gesetz angepasst wird!
Klar kann Airbnb sagen, dass man über die AGBs der Handhabung usw. zustimmt — doch müssen sich Anwender auf eine gesetzliche Handhabung abstützen können.
Ich muss vorausschicken, ich bin kein Jurist, sondern das Nachfolgende drückt meine persönliche Einschätzung aus: Nach dem was ich bisher darüber gelernt habe, können Gesetze Vorrang vor anderen haben. Und dabei kann es zu Situationen kommen, wo sie sich scheinbar widersprechen.
Als Vermieter beispielsweise (nicht Airbnb) verlangte die Bank von mir schon immer, dass ich ihr eine Ausweiskopie des Mieters übermittle, damit sie ein Treuhandkonto für die Kaution anlegen kann. Hier hat das Geldwäschegesetz Vorrang. Und bei jedem Notargeschäft wurde bislang von meinem Ausweis eine Kopie angefertigt.
Und so werte ich auch das Sicherheitsbedürfnis des einzelnen Gastgebers und des ganzen Staates höher als manche Restriktion durch Datenschutzbestimmungen. Ich vertraue dem Gast bzw. Mieter ja nicht unerhebliche Vermögenswerte an (und bestehe deshalb bei Airbnb auf der Verifizierung). Und der Staat hat die Meldepflicht nach den Terroranschlägen des 11. Septembers verschärft.
Aus einem vermeintlichen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen ein Unternehmen generell abzuurteilen, wird den Tatsachen nicht gerecht: Man muss auch das Ganze sehen.
Vertrsuen ist wichtig und eine Verifikation der Teilnehmer ist für alle Beteiligten positiv.
Wie ich aber in früheren Beiträgen schon erwähnt habe, gibt es gesetzteskonforme Möglichkeiten.
Als studierter Informationssicherheits Experte (MAS) kann ich nur sagen, dass Jakob und viele andere Anwender zu Recht besorgt sind, egal wie sicher die Lichtbilderausweise abgelegt werden, gilt dass die Daten für Geheimdienste wie auch (sonstige) Kriminelle zugänglich sind.
Terroranschläge, welche nie richtig untersucht wurden, kann man durchaus zur Begründung für die Wut zur Datensammlung anführen. Die aktuellen gesetze sind dennoch einzuhalten.
komisch- ich übernachte in ganz normalen Pensionen und kleinen Hotels- da wird der Ausweis kontrolliert, aber nicht abfotokopiert, es wird ein Blatt ausgefülltSehr geehrte Damen und Herren
Vielen Dank, @Lukas41 und @Jakob27 für die konstruktive Diskussion.
Immer auch unter der Voraussetzung, ich bin auch kein Jurist und beziehe mich auf allgemein zugängliche Informationen - Ihr denkt Euch hier bitte den üblichen Disclaimer.
Selbstverständlich darf man besorgt sein - vor nicht allzulanger Zeit wurde sogar der Deutsche Bundestag gehackt, und sämtliche Plattformen sind Angriffen ausgesetzt, auch Airbnb und das ist kein Geheimnis. Schilderungen von Anwendern sind immer wieder mal zu lesen.
Es ist auch kein Geheimnis, daß (und da kennst Du Dich bestimmt noch besser aus als ich, @Lukas41) daß gerade die in Amerika zugelassenen App ein Hintertürchen für die Geheimdienste haben müssen. So konnte ich das zumindest ab und an lesen und ich gehe mal davon aus, dass da etwas dran ist.
Ich persönlich gehe auch davon aus, dass es in der Welt des Internet einach auch so ist, dass immer ein Risiko des Datenklau besteht, genau wie bei Autofahren immer ein Risiko besteht, einen Unfall zu erleben - ganz egal wie aufmerksam und defensiv gefahren wird.
Insofern möchte ich die Bedenken überhaupt nicht abwiegeln. Aber eben auch auf bestehende, klar formulierte Bundesgesetze hinweisen, die ich als Gastgeber aber auch als Reisende gerne einhalten möchte. Für uns Gastgeber kommt hinzu, dass wir eben auch im Schadenfall leider immer wieder an Gäste herantreten müssen, da auf "freiwilliger Basis" Schäden nicht immer beglichen werden. Das ist auch eine Realität, und hier ist es das nachvollziehbare Schutzinteresse des Gastgebers schon aus diesem Grunde dem Meldegesetz nachzukommen.
Unterm Strich muss einfach jeder für sich selbst entscheiden, ob der diese Daten preis geben möchte, oder nicht. Z.B. gebe ich als Gastgeber mit einem echten Profilbild und Profilbeschreibung schon ziemlich viel Preis, der Gast hat die Möglichkeit einzuschätzen, ob meine Persönlichkeit als Gastgeber zu seinen Erwartungen passt.
Der Gast sieht auch, dass ich komplett verifiziert bin, es gibt mich also als Person tatsächlich. Genauso möchte ich wissen, wer in meinem Haus wohnt und wie ich diese Person einschätzen kann - ob der Gast auch zu meiner Art des Gastgebens passt.
Das ist einfach der Unterschied zu einem Hotel - das ganze hier bei Airbnb und vielleicht auch privaten Seiten der Gastgeber dient dazu herauszufinden, ob eine persönlichere Art des Gastgebens hier zum beiderseits positiven Erlebnis führt.
Für alles andere gibt es Hotel und anonymere Plattformen. Allerdings fragen heutzutage Hotels vielfach ebenfalls die üblichen Daten für den Meldeschein ab, die Kontrolle und Kopie erfolgt dann bei Check-in. Und einige Gemeinden und Städte haben elektronische Übermittlungssysteme geschaffen, die zur Erfassung der Meldescheine direkt vom Gastgeber zur Verwaltung führen.
Ich glaube, langfristig können wir uns darauf einstellen, dass die eletkronische Erfassung noch intensiver wird. Aus diesem Grunde gibt es ja vermutlich eben diesen Studiengang, den Du gerade belegst 😉 und damit zukünftig Deine Brötchen verdienst 🙂
Wie gesagt - ich kann alle Argumente nachvollziehen. Möchte jedoch auch meine Energie realistisch lösungsorientiert einsetzen. Wir werden alle auf China schauen und lernen. Hoffe ich.
Herzliche Grüße
Danke auch Dir @@Ing, für Deine Beteiligung an der Diskussion.
Dass Du als Gastgeber wissen sollst, welche Person bei Dir wohnt, das ist selbstverständlich.
Als Gastgeber hast Du immer gewisse Restrisiken und jeder muss für sich selber abschätzen, ob er sein Zuhause für andere Menschen öffnen möchte.
Dass Personen verifiziert, gewisse Daten erfasst und auch teilweise auch gespeichert werden müssen, das bestreitet hier niemand. Auch teile ich Deine Auffassung, dass die elektronische Erfassung noch intensiver wird.
Die Erfahrung zeigt aber leider, dass die elektronische Erfassung immer wieder von Kunden quasi erzwungen wird nach dem Motto "agree or leave" UND, dass die Erfassung leider intransparent erfolgt.
Sprich der Kunde, Anwender, oder wie immer man sagen will, hat im Moment der Entscheidung - nicht genügend Informationen zur Verfügung, um Verhältnismässig abschätzen zu können.
Ich spreche hier ganz allgemein, die exakt gleiche Problematik zeigt sich auch in ganz anderen Bereichen, wie beispielsweise in der Automobilindustrie (Fahrzeugüberwachung) und trifft auch auf simple Bereiche des Lebens zu, wie in einem Einkaufsmarkt (Videotracking). Im Moment in welchem sich der Kunde entscheidet das Auto zu kaufen, weiss er normalerweise eben nicht, dass seine Bewegungsdaten an den Fahrzeughersteller übermittelt werden und im Moment des Betreten des Lebensmittelmarkts, weiss der Kunde normalerweise auch nicht, dass er dem Videotracking zustimmt.
Genau weil die Hersteller von Apps wissen, dass der Anwender, von Fahrzeugen wissen, dass der Käufer und Einkaufsladen, dass Kunden, sich mit der Thematik zu wenig auskennen, und meist auch keine Zeit haben, sich mit den Gesetzen herumzuschlagen... bringen sie Anwender, Kunden, Käufer in ungewollte Situationen.
Erst im Nachhinein zeigt sich für Millionen von Anwendern, Kunden und Käufern, dass sie persönliche Daten preis gegeben haben, von denen sie nichts wussten.
Kreditkarten Informationen sind ja schon schlimm genug; im Falle von Personen-Identitäten, wird es aber wirklich gefährlich.
Vor allem wenn man ja bereits weiss, dass alle grossen Firmen gehackt werden... die Frage ist niemals, ob die Daten sicher sind... sondern immer nur wie lange es dauert, bis - in diesem Fall unsere Identität (!) zum Verkauf steht.
Den Studiengang MAS Informationssicherheit habe ich übrigens schon 2009 abgeschlossen. Anschliessend habe ich einige Jahre in grossen internationalen Unternehmen als IT Business Consultant gearbeitet im Bereich Audit, Risikountersuchung und Führung.
Und Ja, deswegen kenne ich mich mit der Thematik bestens aus, was passieren kann und was tatsächlich passiert - früher oder später.
Den Hinweis mit China müsstest Du gegebenenfalls noch genauer erläutern.
Herzliche Grüsse
ich habe gerade an diesen Thread hier denken müssen, als ich den Artikel in der FAZ zum Social Scoring und Datensicherheit/ Datensammlung las. Da das das Thema speichern von "Lichtbildausweis" nur streift, habe ich hier einen neuen Thread zum Thema aufgemacht:
https://community.withairbnb.com/t5/Gastgeben/Social-Scoring/m-p/616322#M14368
Viele Grüße
Ich wollte eben meine erste Buchung vornehmen und bin dabei über die Ausweissache gestolpert. Leider ist Airbnb damit für mich gestorben.
Hi @Lukas41, ich teile zu 100% deine Meinung. Aber ich sehe jetzt auf deinem Profil, dass Du dein ID verifiziert hast. Würdest Du so lieb sein, um zu teilen, wie Du es geschaft hast?
Viele Grüße
Hi @Vinny0, danke für Deine Frage.
Leider war ich quasi gezwungen, die ID-Verifikation durchzuführen.
Habe mich versucht zu wehren, aber schlussendlich ist Airbnb halt offenbar immer noch so arrogant und gesetzlich äusserst fragwürdig, wie damals.
Schlussendlich wäre ein Datenleck der ID-Karte zwar schlimm, aber halt trotzdem nicht das Ende der Welt:
Seit der ID-Verifikation durch den Partner-Dienst von Airbnb war ich inzwischen bereits 3 weitere Male quasi gezwungen meine ID online überprüfen zu lassen.
1. Bei der Registrierung einer Lebara SIM Karte, da würde sogar noch zusätzlich (!) ein Videoanruf aufgezeichnet, total unverhältnismässig.
2. Zwei Finanz Apps, Revolut (genial) und Transferwise, da hätte auch der Führerschein ausgereicht.
Ich bin nach wie vor zwar total dagegen, ABER bin nun halt soweit, dass ich jederzeit damit rechnen muss, dass meine Identität versucht wird zu missbrauchen.
Sollte irgend jemand behaupten, ich hätte irgend einen Vertrag X abgeschlossen ... so muss ich das gerichtlich abstreiten und eine original (!) Unterschrift auf Papier verlangen. Sprich mein Argument wäre also vor Gericht dann, dass meine ID-Angaben online mehrfach (!) übertragen und abgespeichert wurde und somit bekannterweise eine Möglichkeit besteht, dass meine ID-Kopie "in die Hände" unberechrigter Dritter gelangt ist.
Man sieht bereits, wie kompliziert das "Online Leben" geworden ist und dies nur, weil von Airbnb & Co. Gewinn-Optimierung vorab Datenschutz haben.
Die Gesetze für Datenschutz, und die entsprechenden Datenschutz-Erklärungen werden immer wie komplexer und sind für den Laien eigentlich kaum noch wirklich zu verstehen.
Hinzu kommt, dass Gerätehersteller (z.B. Apple, Samsung), Geheimdienste und dergleichen, sowie potentiell auch (zukünftige) künstliche Intelligenzen, sowieso alle Daten sammeln. Dies auch dann, wenn vordergründig alles gesetzeskonform abläuft, also offiziell nur bei gewissen Verdachtsmomenten. In der Realität sieht es leider ganz anders aus.
Abschliessend kann ich nur festhalten:
Das Thema ist extrem heikel, wird von den allermeisten Leuten unterschätzt und wird uns noch lange beschäftigen.