Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo ins Forum, habe gerade einen unnetten Brief von einer Kanzlei bekommen bezüglich unerlaubtem Filesaharing. Da ich dies nicht war und sonst nur meine allerersten Gäste bei Airbnb sich in der Wohnung aufgehalten haben, bin ich ziemlich ratlos was man da nun machen soll. Aber grosse Lust auf 915€ zu zahlen für andere habe ich eigentlich nicht.
Ideen, Erfahrungen?
@Sina37 wen wolltest du anschreiben / fragen ? ??
2 Tipps im Anhang
1. Suchmske im CC benutzen es gibt mehrere Threads mit demselben Problem
RA für Internet Filesharing
https://community.withairbnb.com/t5/Hilfe/Filesharing-durch-G%C3%A4ste/td-p/196385/page/3#
Abmahnung Best practice aus 1- 2018
Daniel in Munich, Germany
11-18-2018 02:32 PM
Hallo,ich bin Rechtsanwalt und selbst Airbnb-Vermieter und habe schon einige Bekannte aus dem Airbnb-Umfeld gegen Waldorf-Frommer erfolgreich verteidigt.
2. Adden
Kleiner Tipp stöbere mal in Tipps und Tutorial
Adden
um xyz – Host direkt im chat anzuschreiben, damit er deine Frage / Kommentar liest mache folgendes:
Taste @ eingeben, dann öffnet sich ein Aufklappfenster mit den derzeit beteiligten Gastgebern/Mitgliedern . Mit der Maustaste den gewünschten Namen anklicken und er erscheint dann im Schreibfenster blau unterlegt. So erhält derjenige eine Info, sobald er sich einloggt.
Vielleicht liest du ja weiter mit und bringst dich ein. Wünsche dir viel Erfolg und nette Gäste
HH&HG Patricia
Ich habe jetzt auch ein Schreiben von einem Rechtsanwalt bekommen. Zum Glück hat der Gast zugegeben, dass er den Film heruntergeladen hat. Hat jemand ein Vordruck, welches ich dem Rechtsanwalt antworten konnte.
Vielen Dank im Voraus Sina
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Hallo @Sina37
es wäre wichtig zu wissen, wann genau dein Gast den Film heruntergeladen hat (Tag-Monat-Jahr), denn die Bundesregierung hat die Bestimmungen zur Störerhaftung in der Vergangenheit mehrfach geändert.
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Hallo @Sina37,
wenn das ein so aktueller Fall ist dann dürfte der Rechtsanwalt überhaupt nicht berechtigt sein dir eine Abmahnung zu schicken. Das interessiert die Anwälte natürlich nicht, sie verschicken trotzdem Abmahnungen weil es immer wieder Leute gibt die bezahlen.
Lies dir mal diesen Artikel durch, das Stichwort um das es geht ist die sogenannte "Störerhaftung".
https://netzpolitik.org/2018/gericht-bestaetigt-abschaffung-der-wlan-stoererhaftung/
@Sina wen wolltest du anschreiben / fragen ? ??
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1. Suchmaske im CC benutzen es gibt mehrere Threads mit demselben Problem
RA für Internet Filesharing
https://community.withairbnb.com/t5/Hilfe/Filesharing-durch-G%C3%A4ste/td-p/196385/page/3#
Abmahnung Best practice aus 1- 2018
Daniel in Munich, Germany
11-18-2018 02:32 PM
Hallo,ich bin Rechtsanwalt und selbst Airbnb-Vermieter und habe schon einige Bekannte aus dem Airbnb-Umfeld gegen Waldorf-Frommer erfolgreich verteidigt.
2. Adden
Kleiner Tipp stöbere mal in Tipps und Tutorial
Adden
um xyz – Host direkt im chat anzuschreiben, damit er deine Frage / Kommentar liest mache folgendes:
Taste @ eingeben, dann öffnet sich ein Aufklappfenster mit den derzeit beteiligten Gastgebern/Mitgliedern . Mit der Maustaste den gewünschten Namen anklicken und er erscheint dann im Schreibfenster blau unterlegt. So erhält derjenige eine Info, sobald er sich einloggt.
Vielleicht liest du ja weiter mit und bringst dich ein. Wünsche dir viel Erfolg und nette Gäste
HH&HG Patricia
@Sina37 von wem wolltest du estwas wissen ?
Finde diesen Host nicht schade ich hätte dir gerne geholfen HH&HG PW
Ich habe ebenfalls eine Abmahnung von der allseits bekannten Kanzlei Waldorf Frommer in Höhe von 915 € erhalten. Seitens Airbnb wurde mit mitgeteilt, ich möge den Betrag doch bitte über das Mediations Center bei den Gästen anfordern - eine Antwort lässt bis heute auf sich warten. Besonders ärgert mich, dass ich ich in meinen Hausregeln (die die Gäste ja auch bei der Buchung seitens Airbnb bestätigen müssen), ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass die Nutzung von Filesharing Portalen über meine Anschluss verboten ist. Wieso schaltet sich Airbnb dann nicht ein, wenn dies übergangen wird?
Ich habe der Kanzlei Waldorf Frommer dann die Nachweise gesendet, dass ich selbst nicht in der Wohnung war und diese über Airbnb untervermietet habe und parallel dazu noch im Wellnessurlaub war. Daraufhin kam die Antwort, dass dies nicht ausreicht, ich möge nun noch 633 € bezahlen. Außerdem ein (natürlich zu deren Gunsten ausgelegtes) Urteil, in dem ein Airbnb Gastgeber trotzdem bezahlen musste, obwohl er die Wohnung ebenfalls vermietet hatte. Unterschreibt auf keinen Fall die Unterlassungserklärung, geht damit am besten direkt zu einem Anwalt, die lassen sonst nicht locker.
Meine Rechtsschutzversicherung haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen (das macht wohl grundsätzlich keine). Verstehe ich auch wieder nicht - wenn ich sie selbst begehe, okay, meine Schuld, aber doch nicht, wenn Andere diese nachweislich begehen und ich dafür haften soll. Wie auch immer, mir geht's jetzt um's Prinzip. Also habe ich einen Anwalt eingeschalten, der lange Jahre selbst in einer "Abmahn Kanzlei" gearbeitet hat und nun quasi nur in solchen Fällen verteidigt. Nach einer kostenlosen telefonischen Einschätzung, hat er mir ein sehr gutes Pauschalangebot gemacht - liebe bezahle ich Geld an einen Anwalt als an die Aasgeier von Waldorf Frommer. Mein Anwalt meinte auch, dass es in vielen besonders skandinavischen und osteuropäischen Ländern zwar auch Urheberrechte gibt, es aber keine speziellen Kanzeleien gibt, die dies verfolgen, wie in Deutschland. Deshalb läufen bei vielen Gästen diese Programme quasi im Hintergrund automatisch z. B. auch auf dem Handy mit, ohne, dass diese sich groß dessen bewusst sind. Für mich ist das Thema Gastgeben über Airbnb damit beendet, weil es offensichtlich immer wieder passieren kann.
Ich bin gespannt wie es weitergeht und werde euch hier auf dem Laufenden halten.
Hey @Nina-Und-Marco0,
mein Anwalt hatte ein 9-seitiges Schreiben an Waldorf Frommer geschickt. Daraufhin kam eine Antwort, in der mir das Angebot gemacht wurde, „nur“ noch 595.- € (statt zuvor 633.- € und ganz am Anfang 915.-€) zu bezahlen und die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, dann wäre der Fall erledigt.
Mein Anwalt wird nun erneut ein Schreiben verfassen, da dieses „Angebot“ schon allein von der Höhe her nicht annahmefähig sei. Das Schreiben meines Anwalts ist zum Glück in dem Pauschalangebot enthalten, sodass ich das jetzt weiter aussitzen werde.
Die Gäste, die ich über das Meditationscenter von Airbnb angeschrieben habe, haben sich bis dato natürlich nicht gemeldet.
Ich kann mich gerne nochmal melden, wenn es etwas Neues gibt.
Pass auf @Sabrina31 , der finanzielle Erstschaden ist gar nicht das Wesentliche, sondern die Unterlassungserklärung! Denn die - sofern sie nicht von deinem Anwalt modifiziert wird - hat es in sich: Im Wiederholungsfall würdest du dich verpflichten, einen 5-stelligen Betrag zu bezahlen!
Das hatte ich bereits in meinem Eingangspost geschrieben: Mein Anwalt hat mir geraten, die Unterlassungserklärung auf keinen Fall zu unterschreiben, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkommen würde. Von einer modifizierten Erklärung war gar nicht die Rede.
Das hindert Waldorf Frommer natürlich trotzdem nicht daran, mit jedem Schreiben wieder eine zu schicken.
@Sabrina31 , in der Situation hat dann mein Anwalt von sich aus eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt, ich habe unterschrieben und sie zum Gegner geschickt.
Außerdem habe ich von mir aus 250 € gezahlt, da war dann Ruhe.
250 € habe bisher für den Anwalt bezahlt und sofern Waldorf Frommer nicht vor Gericht ziehen, bleibt es auch dabei, zumal das aktuelle „Angebot“ von denen bei 595.- € liegt.
Mir geht‘s da ehrlich gesagt vor allem um‘s Prinzip: Ich habe nachweislich nichts getan, also werde ich denen freiwillig auch nichts bezahlen.