Schaden durch mich als Gast - es ist alles über das Meditati...
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Schaden durch mich als Gast - es ist alles über das Meditationscenter geregelt und gezahlt. Bis heute erhalte ich aber keine ...
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Hallo,
wir sind seit Mai Gastgeber bei Airbnb. Wir sind an die Frage gestossen, ob wir die Einnahmen vorher bei Finanzamt anelden sollten?
Wir wurden bei vollbelegung nicht mehr als 10 000€ im Jahr Umsatz machen, also die Kleinunternehmer Regelung gilt sowieso.
Es wäre nett, wenn jemand uns aufklären, bzw. Erfahrung mitteilen würde.
Danke in Vorraus
Omid
@Omid-Und-Nasim0, solange ihr das nicht gewerblich macht, sondern als "Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung" erklärt, besteht dazu keine Notwendigkeit. Legt das Geld für die Steuer lieber so auf die Seite.
Und, @Omid-Und-Nasim0, das Finanzamt wird dann im Folgejahr von sich aus entscheiden, ob ggf. Steuervorauszahlungen fällig werden.
@Omid-Und-Nasim0 Ihr habt aber keine weiteren selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeiten?