MIndestzeitraum zur Vermietung

Olaf0
Level 1
Berlin, Germany

MIndestzeitraum zur Vermietung

Kann ich irgendwo einstellen, dass ich meine Wohnung für mindestens 6 Monate vermieten möchte?

 

Viele Grüße

 

Olaf

4 Antworten 4
Andrea1
Level 10
Frankfurt, Germany

@Olaf0: Unter "Inserat verwalten", dann "Buchung", dann runterscrollen. Dort kannst du Minimal- und Maximalaufenthaltsdauer einstellen.

Olaf0
Level 1
Berlin, Germany

Hallo Andrea,

 

ich kann zwar da runterscrollen, kann aber nicht anklicken oder gar Zeiträume eingeben. Funktioniert das vielleicht nur bei Sofortbuchung (das will ich aber nicht).

 

Olaf

Das hat nichts mit Sofortbuchung zu tun. Das ist ja eine grundlegende Einstellung.

Evtl ist es ein technisches Problem. Probier einfach mal einen anderen Browser oder mach einfach mal einen Screenshot, wie das bei dir aussieht.
Gritta0
Level 10
Berlin, Germany

Hallo @Olaf0,



  1. Rein technisch wäre das bei mir am Rechner wie folgt:

    Menü: Gastgeben - > Deine Inserate - > dann in der Mitte des Bildschirms "Inserat und Kalender verwalten" klicken. Dann siehst du deinen Kalender. Links oben in der Ecke steht "Verfügbarkeits-Einstellungen.

    Dort klickst du drauf und kannst den Mindestaufenthalt und den Höchstaufenthalt eingeben.

  2. Inhaltlich solltest du mal Gedanken machen ob airbnb der richtige Anbieter für so einen langen Zeitraum ist.

    Bei Airbnb soll die Buchung erfolgen ohne, daß man sich vorher kennt. Ein halbes Jahr ist ein recht langer Zeitraum. Da würde ich mich vielleicht lieber an eine Mitwohnzentrale, Immobilienmakler oder an eine Agentur die sich auf die längerfristige Vermietung von möbliertem Wohnraum spezialisiert hat. Diese unterstützen dich in der Regel auch bei der Vertragsgestaltung und helfen dir im Dschungel der deutschen Gesetzgebung weiter, wenn es mal ein Problem gibt und achten darauf, daß z.B. Energieausweis vorliegt, daß du über die Mitwirkungspflicht informiert bist zu der du seit 01.11.15 Bundesmeldegesetz verpflichtet bist, gute Agenturen übersetzen auch deine Verträge in die Sprache des Mieters .... u.s.w.

    Agenturen für Vermittlung von Wohnraum für einen längeren Zeitraum brauchen in Deutschland meiner Meinung nach eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung

    Siehe hier: http://dejure.org/gesetze/GewO/34c.html

    Oder hat sich da was geändert und ich habe es nicht mitbekommen?

    Viele Agenturen, welche diese Genemigung haben, schreiben dies in der Regel auf ihre Webseite. Auf der Webseite von airbnb habe ich dazu nichts gefunden, was natürlich nicht heißt, daß airbnb die Genemigung nicht hat.

    Da airbnb nicht nur "vorübergehend" tätig ist, dürfte auch die Ausname für "Grenzüberschreitend tätig werdende Makler"   nicht greifen.

    Zwar verweist airbnb in ihren AGB immer wieder darauf, daß sie rechtlich kein Vermittler sind, aber lt. IHK heißt es "Unter Vermittlung ist jede Tätigkeit zu verstehen, die auf „Herbeiführung der Abschlussbereitschaft des Vertragspartners“ abzielt.

    Meines Wissens ist auch Kündigungszeit bei longstays bei airbnb immer 4 Wochen. Egal wie lange der Gast ursprünglich bei dir gebucht hat. Wenn du nach deutschem Recht also einen Mietvertrag über 6 Monate schließt, dann ist dies bindend, auch wenn der Mieter schon nach einem Monat wieder ausziehen will. Bei airbnb ist das anders. Diese verweisen in so einem Fall auf ihre eigenen AGB und behalten sich vor selbst das "letzte" Wort zu haben.

  3. Lange Rede, kurzer Sinn: Das deutsche Mietrecht ist sehr komplex. Ich denke dabei nur an das Hausrecht oder den Unterschied von Mietvertrag und Beherbergungsvertrag.  Auch andere Airbnb-Hosts haben sich z.B. über die Nebenkosten schon Gedanken gemacht.

    Daher würde ich die Vermittlung für einen so langen Zeitraum besser in Hände legen, die sich damit schon einige Jahre auskennen.

    Zur Sicherheit: Ich bin kein Jurist und kann auch absolut falsch liegen. Ich bin gespannt auf weitere Kommentare.

    Liebe Grüße
    Gritta

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